AGB Winter

Der gemeinnützige Verein Freizeit Para-Special-Outdoorsports, in der Nachfolge kurz Verein genannt, tritt bei den Schneesportaktivitäten für Menschen mit Behinderung als Veranstalter auf.

§ 1 Allgemeines

  • a) Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden (Vertragspartner) und zwischen dem Verein als Veranstalter der Wintersportaktivitäten.
  • b) Sollte eine Bestimmung der AGB’s unwirksam sein oder werden, oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der wirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
  • c) Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB’s bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmungen, deren einverständliche Aufhebung oder den Verzicht auf diese.

§ 2 Vertrag

  • a) Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch, per Mail oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.
  • b) Die genauen Leistungen sind der jeweiligen Detailinformation zu entnehmen.
  • c) Der Verein behält sich vor, Buchungsanfragen nach einer Prüfung ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.
  • d) Der Vertragspartner hat den Verein über seine Behinderung, körperliche und geistige Fähigkeiten, den Gesundheitszustand, allfällige Leiden und daraus resultierende mögliche Risiken umfassend aufzuklären.
  • e) Ca. 20 Minuten der ersten Einheit werden für die Erfassung der persönlichen Daten, Behinderung und Besonderheiten verwendet. Dies gilt auch für Stammkunden.
  • f) Der Vertragspartner bucht das Niveau eines Standardskibetreuers.
  • g) Die Buchungseinteilung obliegt dem Verein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Skibetreuer. Es kann möglich sein, dass sich die Skibetreuereinteilung kurzfristig ändert.
  • h) Gerne notiert der Verein Vorlieben für Skibetreuer (männlich, weiblich,..). Wir können versuchen, dies bei der Einteilung zu berücksichtigen, aber NICHT versprechen. Auch hier können sich nach der Einteilung kurzfristige Änderungen ergeben.
  • i) Sollte der Vertragspartner einen speziellen Trainerwunsch haben, ist dies an folgende Bedingungen geknüpft.
    • i. Trainerwunsch kostet 50 % Aufpreis
    • ii. Es besteht kein Rechtsanspruch auf gebuchte Trainer. Sollte es kurzfristig aufgrund von bestimmten Umständen (Krankheit, Verletzung, Kündigung,…) nicht möglich sein, den Trainerwunsch zu erfüllen, obliegt es dem Verein einen anderen Trainer einzusetzen. Der Aufpreis in Höhe von 50 % wird in diesem Fall zurückerstattet. Sollte der Vertragspartner in diesem Fall die Buchung stornieren wollen, werden die regulären Stornobedingungen (gerechnet am Grundpreis) von Freizeit-PSO angewendet.
    • iii. Wir empfehlen auch bei Trainerwunsch dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  • j) Es obliegt dem Verein den Austragungsort sowie den Treffpunkt (bei Wettereinflüssen, höherer Gewalt,…) zu ändern. Dadurch entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
  • k) Sollte es dem Verein aufgrund von höherer Gewalt, Wettereinflüssen oder sonstigen Begebenheiten (z. B. Personalmangel, kurzfristiger Personalausfall, explodierende Preise unserer Partner wie z. B. Liftpasspreise, etc.) nicht möglich sein, die Skieinheiten durchzuführen, ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Kosten (Hotel, Reisekosten,…) können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
  • l) Sollte es dem Verein aufgrund von Inflation nicht möglich sein, den angebotenen Preis zu halten, ist der Verein berechtigt, diesen kurzfristig anzupassen. In diesem Fall ist der Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Kosten (Hotel, Reisekosten,…) können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.

§ 3 Stornobedingungen

  • a) Löst der Vertragspartner das Vertragsverhältnis vorzeitig, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet folgende Gebühren zu bezahlen:
    • Bei Stornierung bis 5 Monate vor Kursbeginn sind 20 % der Kursgebühr fällig.
    • Bei Stornierung zwischen 5 Monate bis 3 Monate vor Kursbeginn sind 30 % der Kursgebühr fällig.
    • Bei Stornierung zwischen 3 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn sind 60 % der Kursgebühr fällig.
    • Bei Stornierung zwischen 1 Monat bis 1 Woche vor Kursbeginn sind 80 % der Kursgebühr fällig.
    • Bei Stornierung in der letzten Woche vor Kursbeginn sind 100 % der Kursgebühr fällig.
  • b) Der Verein empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  • c) Stornierung aufgrund Covid-19 Maßnahmen oder Einschränkungen: 50 % der sonst üblichen Stornokosten.

§ 4 Versicherung

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.

§ 5 Zahlung

Sobald die Buchung durch den Verein bestätigt wurde, ist eine Anzahlung zu leisten. Die restliche Gebühr ist dann spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn fällig. Sollte der Zahlungseingang bis dahin nicht vollständig sein, erlaubt sich der Verein, zu den bekannten Stornobedingungen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Rücktritt

  • a) Der Verein behält es sich vor, in besonderen Fällen (z. B. bei Bedenken bezüglich der Gesundheit des Teilnehmers, bei Bedenken bezüglich der sicheren Betreuung, bei Nichterfüllung der Informationspflicht, etc.) vom Vertrag zurück zu treten. Gleichzeitig ist er dann verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Dadurch entstehende Kosten können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
  • b) Sollte es dem Verein aufgrund von höherer Gewalt, Wettereinflüssen oder sonstigen Begebenheiten (z. B. Personalmangel, kurzfristiger Personalausfall, explodierende Preise unserer Partner wie z. B. Liftpasspreise, etc.) nicht möglich sein, die Skieinheiten durchzuführen, ist der Verein berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Gleichzeitig ist er dann verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Dadurch entstehende Kosten (Hotel, Reisekosten,…) können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.
  • c) Sollte es dem Verein aufgrund von Inflation nicht möglich sein, den angebotenen Preis zu halten, ist der Verein berechtigt, den Preis kurzfristig anzupassen. In diesem Fall ist der Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleichzeitig ist der Verein dann verpflichtet, sämtlich geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Dadurch entstehende Kosten (Hotel, Reisekosten,…) können dem Verein nicht angelastet werden. Der Vertragspartner nimmt dies ausdrücklich und rechtsverbindlich zur Kenntnis.

§ 7 Haftung

  • a) Durch Skibetreuer, behindertenspezifische Ausrüstung etc., versucht der Verein Skifahren so sicher wie möglich zu gestalten. Skifahren ist jedoch nach wie vor eine Sportart, die Verletzungsrisiken (z.B. bei Stürzen, andere Skifahrer,…) aufweist. Der Verein übernimmt für Unfälle und Zufälle keine wie auch immer geartete Haftung.
  • b) Der Vertragspartner erklärt sich hiermit bereit, den Verein sowie den Skibetreuer in jeder Hinsicht völlig schad- und klaglos zu halten und stellt den Verein von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die der Teilnehmer, Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiter stelle ich die Veranstalter, Betreuer und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge einer Teilnahme am Skifahren erleiden. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme am Skifahren Gefahren in sich birgt und das Risiko sich ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Bezahlung der Anzahlung bzw. der Kursgebühr erklärt der Teilnehmer abschließend, dass diese Verzichts- Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen wurde und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden ist.

§ 8 Schlussbestimmung

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verein und dem Vertragspartner richten sich nach österreichischem Recht. Als Gerichtsstand wird Schladming vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

Mit Buchung bzw. Bezahlung der Anzahlung bzw. der Kursgebühr erklärt der Teilnehmer abschließend, die AGB’s Punkt für Punkt gelesen und verstanden zu haben und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden zu sein.